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Im Erstgespräch lernen wir uns persönlich kennen.
Ziel des Gesprächs ist herauszufinden, ob die Chemie stimmt, denn ohne Vertrauensbasis ist eine erfolgreiche Zusammenarbeit nicht möglich!
Wir sprechen über Ihre persönliche Situation, sichten ggf. schon mitgebrachte Unterlagen und klären bereits vorhandene Fragen.
Außerdem stimmen wir ab, wie ich Sie am Besten unterstützen kann.
Bei der Form des Erstgespräches haben Sie die freie Wahl zwischen einem Telefonat, einem Zoom-Call oder einem persönlichen Termin.
Die laufende Beratung befasst sich mit den unterschiedlichsten Themen, wie Steuerklassenwechsel, Heirat, Kinder(n), Kirchenaustritt und vielen mehr.
Im Vordergrund steht dabei Ihre Fragen zu beantworten, um Sie bestmöglich auf bevorstehende Entscheidungen vorzubereiten oder unklare Sachverhalte verständlich zu erläutern.
Das größte Problem des Steuerberaters ist hierbei vor allem gefährliches Halbwissen, das im Alltag aufgeschnappt oder von Freunden, der Familie oder Kollegen weitergegeben wird.
Sehr häufig trifft die beim Nachbarn angewendete Sonderregel bei Ihnen nämlich leider gar nicht zu, obwohl sich die Umstände ähnlich oder vermeintlich sogar gleich anhören.
Damit hieraus keine zu kurz gesprungenen Entscheidungen entstehen, stehe ich Ihnen telefonisch, per Mail, per Zoom oder im persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung.
Die Lohnbuchhaltung richtet sich an alle Unternehmer, die Mitarbeiter beschäftigen.
Zu den Leistungen zählen die An- und Abmeldung der Beschäftigten bei den jeweils zuständigen Stellen, das Führen von Lohnkonten und natürlich die monatliche Lohnabrechnung inklusive Bereitstellung der Auswertungen für Sie (Zahlungsübersichten) und Ihre Mitarbeiter (Lohnabrechnung, Lohnsteuerbescheinigung).
Die Lohnbuchhaltung hat eine direkte Verknüpfung zur Finanzbuchhaltung, sodass der anfallende Personalaufwand unkompliziert übernommen und in Ihrem Betriebsergebnis berücksichtigt werden kann.
Im Fall einer angestellten Haushaltshilfe werden die entstandenen „Personalkosten“ als so genannte Haushaltsnahe Dienstleistungen direkt in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
In der Finanzbuchhaltung (im Alltag auch schlicht „Buchhaltung“ genannt) werden alle betrieblich relevanten Sachverhalte erfasst und steuerlich gewürdigt.
In vielerlei Hinsicht sehr abstrakt und kompliziert klingend, dient Sie dem Ordnen von gleichen oder ähnlichen Sachverhalten, um eine zeitliche Vergleichbarkeit von Jahr zu Jahr, aber auch eine inhaltliche Vergleichbarkeit zwischen ähnlichen Tätigkeiten und unterschiedlichen Betrieben herzustellen.
Gesetzlich wird vorgegeben, ob das Ergebnis eines Unternehmens oder Betriebes in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder einer Bilanz ermittelt werden muss. In beiden Fällen ist die Erstellung einer Buchhaltung erforderlich, die einschlägigen Rahmenbedingungen aber unterschiedlich ausgestaltet.
Neben der Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben bietet eine zeitnah und vollständig geführte Finanzbuchhaltung diverse Möglichkeiten betriebswirtschaftlicher Analysen und Auswertungen, um Ihnen stets ein aktuelles Bild zu vermitteln und auf ggf. auftretende Probleme frühzeitig reagieren zu können.
Im Jahresabschluss (Bilanz) bzw. der steuerlichen Gewinnermittlung (EÜR) laufen alle in der Lohn- und Finanzbuchhaltung erfassten Sachverhalte eines Jahres zusammen.
Offen gebliebene Fragen werden abschließend geklärt und ggf. erforderliche Nach- und Abgrenzungsbuchungen durchgeführt.
Der fertig gestellte Jahresabschluss gibt u.a. an, wie hoch das betriebliche Ergebnis ausfällt und ist damit die Grundlage der in den jeweiligen Steuererklärungen anzugebenden Beträge.
Im Rahmen eines Jahresabschlussgesprächs kann das Wirtschaftsjahr abschließend betrachtet und die Entwicklung des Unternehmens abgebildet werden. Außerdem können Fragen geklärt und gemeinsam Schlussfolgerungen für das laufende oder kommende Wirtschaftsjahre gezogen oder Hinweise gegeben werden.
So stellt der Jahresabschluss nicht nur die Finalisierung des alten Wirtschaftsjahres, sondern auch ein wichtiges Analyse- und Steuerungsinstrument für anstehende Entscheidungen dar.
In den betrieblichen und privaten Steuererklärungen wird ermittelt, wie hoch die Steuerlast auf das erwirtschaftete Einkommen ausfällt.
Neben dem reinen Arbeitseinkommen oder erwirtschafteten Ergebnis sind u.a. auch Faktoren, wie Vorsorgeaufwendungen, Spenden, Kirchensteuer oder Familienstand relevant.
Die am häufigsten zu erstellenden Steuererklärungen sind:
Welche Steuererklärungen für Sie zu erstellen sind, finden wir bereits im Erstgespräch anhand der Schilderung Ihrer Situation heraus. Über ggf. im Laufe der Zusammenarbeit hinzukommende oder wegfallende Erklärungen kläre ich Sie gerne auf, sobald eine solche Situation eintritt.
Bei den Leistungen eines Steuerberaters sind insbesondere die Kriterien Schwierigkeitsgrad, Haftungsrisiko und Zeitaufwand relevant, weshalb die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) verschiedene Vergütungsmodelle vorsieht:
Vergütung nach Pauschalen
Die Vereinbarung von Pauschalen ist sinnvoll, sofern der Zeitaufwand, das Haftungsrisiko und der Schwierigkeitsgrad verlässlich einschätzbar sind. Ändert sich etwas an einem der drei Faktoren, müssen ggf. neue Pauschalen vereinbart werden.
Vergütung nach Gegenstandswerten
Sind Pauschalen nicht verlässlich schätzbar, wird vor allem bei der Buchhaltung und dem Jahresabschluss, aber auch bei den jeweiligen Steuererklärungen auf die Vergütung nach Gegenstandswerten zurückgegriffen.
Diese berücksichtigen Besonderheiten (einmalige Sachverhalte), Veränderungen (neue/andere Sachverhalte) und langfristige Entwicklungen (mehr Sachverhalte) eines Steuerjahres, sodass nicht jeweils neu verhandelt werden muss, sofern sich etwas ändert, wegfällt oder hinzukommt.
Vergütung nach Zeitaufwand
Die Vergütung nach Zeitaufwand eignet sich vor allem für laufende Beratungsleistungen und für Arbeiten, bei denen der Umfang im Vorfeld nicht zuverlässig geschätzt werden kann.
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