Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer wurde zum 01.01.2009 für die Besteuerung von Kapitaleinkünften eingeführt. Sie ersetzt das bisherige Verfahren, in dem Steuerpflichtige ihre Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angeben
Startseite » Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer wurde zum 01.01.2009 für die Besteuerung von Kapitaleinkünften eingeführt. Sie ersetzt das bisherige Verfahren, in dem Steuerpflichtige ihre Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angeben
Hardthofstraße 40a
51069 Köln
Mo, Di, Do
09:00 – 16:00
Mi, Fr
09:00 – 14:00