Handwerkerleistungen
Beauftragt man für Handwerkerleistungen einen Unternehmer kann man 20% der Lohnkosten von der Einkommensteuerlast abziehen. Der Abzug ist auf 1.200,00 € pro Jahr beschränkt. Die
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Beauftragt man für Handwerkerleistungen einen Unternehmer kann man 20% der Lohnkosten von der Einkommensteuerlast abziehen. Der Abzug ist auf 1.200,00 € pro Jahr beschränkt. Die
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