Abgabenordnung

Die Abgabenordnung kann als Mantel- oder Grundlagengesetz des deutschen Steuerrechts verstanden werden. Sie gibt Begriffserläuterungen und Definitionen in einem allgemein gültigen Kontext an, die ansonsten in jedem Steuergesetz selbst definiert und beschrieben werden müssten.

Außerdem regelt die Abgabenordnung das steuerliche Verfahrensrecht, also wie Besteuerungsgrundlagen ermittelt (Ermittlungsverfahren), wie Steueransprüche geltend gemacht (Festsetzungs- und Feststellungsverfahren) und wie Steuern vom Finanzamt erhoben (Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren) werden.

Als Grundlagengesetz für die Steuergesetze enthält sie auch allgemeingültige Vorschriften, wie beispielsweise zu Fristen, Verwaltungsakten und auch dem außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Antrag auf schlichte Änderung und Einspruch).

Die Abgabenordnung gilt für alle Steuerarten. In den einzelnen Steuergesetzen aufgeführte spezielle Vorschriften gehen den allgemeinen Normen der Abgabenordnung jedoch in der Regel vor.

Die Gültigkeit der Abgabenordnung ist nicht nur auf nationales Recht beschränkt, sondern kann auch auf Steuern und Steuervergütungen angewendet werden, die durch das Recht der Europäischen Gemeinschaften geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden.

Insgesamt besteht die Abgabenordnung aus neun Teilen, die sich angefangen bei den bereits erwähnten Begriffserläuterungen im Rahmen der einleitenden Vorschriften, über das Steuerschuldrecht, die allgemeinen Verfahrensvorschriften, die Vorschriften zur Durchführung der Besteuerung, des Erhebungsverfahren und der Vollstreckung sowie das außergerichtliche Rechtsbehelfs-, Straf- und Bußgeldverfahren bis hin zu den Schlussvorschriften, auf das komplette Besteuerungsverfahren erstrecken.

Ohne die in der Abgabenordnung gebündelt dargestellten und für alle Steuergesetze anwendbaren Vorschriften, würde das ohnehin schon komplizierte Steuerrecht noch komplexer und undurchsichtiger werden, da nicht zuletzt ein und derselbe Begriff theoretisch in jedem Steuergesetz eine andere Definition und damit Bedeutung haben könnte.

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