Im Rahmen der für alle Steuerarten geltenden Vorschriften enthält die Abgabenordnung als Grundlagengesetz des deutschen Steuerrechts auch Regelungen zu Fristen und deren Ermittlung.
Unter Fristen versteht man einen Zeitraum zwischen zwei Terminen, dessen Länge gesetzlich vorgeschrieben ist oder vertraglich vereinbart werden kann. Ein Lieferant kann seinem Kunden so beispielsweise in seiner Rechnung eine Frist setzen, bis wann die erhaltene Ware spätestens zu bezahlen ist (z.B. „Zahlbar innerhalb 14 Tage…“)
Die aus steuerlicher Sicht wahrscheinlich bekannteste Frist ist die einmonatige Einspruchsfrist, um gegen einen vermeintlich fehlerhaften Bescheid vorzugehen und den Sachverhalt von Grund auf neu prüfen zu lassen.
Darüber hinaus sind Fristen im Zusammenhang mit Verjährung von großer Bedeutung, da diese darüber entscheiden, ob eine Steuer überhaupt noch festgesetzt, erhoben oder geändert werden kann, bevor die inhaltliche Prüfung der betroffenen Sachverhalte beginnt.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Fristen.
Einerseits kann eine Frist gesetzt werden, um jemanden zu einer bestimmten Handlung zu verpflichten (z.B. Einreichung einer Steuererklärung) und andererseits kann eine Frist dazu führen, dass durch ihren Ablauf eine bestimmte Rechtswirkung eintritt (z.B. keine Möglichkeit mehr noch einen Einspruch einzulegen).
Wird eine Frist nicht eingehalten, kann im schlimmsten Fall nicht mehr gegen einen Sachverhalt vorgegangen werden, obwohl er inhaltlich unrichtig ist. Darüber hinaus gibt es aber auch Fristen, deren Nicht-Einhaltung mit Säumniszuschlägen oder anderen Bußgeldern bestraft werden. So befreit beispielsweise das Versäumen der Einreichungsfrist für eine Steuererklärung nicht davon, diese trotz zu zahlendem Säumniszuschlag trotzdem noch einzureichen.