Die Einkommensteuer besteuert natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (persönliche Steuerpflicht), die im Rahmen der gesetzlich definierten Einkunftsarten Einkünfte erzielen (sachliche Steuerpflicht).
Außerdem stellt das Einkommensteuergesetz ein Grundlagengesetz für andere Steuerarten, wie beispielsweise die Körperschaftsteuer oder die Gewerbesteuer dar. Das bedeutet, dass die im Einkommensteuergesetz vorgegebenen Regeln auch für Körperschaften und andere Betriebe gelten, sofern das jeweilig einschlägige Gesetz keine Sonderregelung bereithält.
Umgekehrt greift das Einkommensteuergesetz bei vielen Regelungen auf das HGB (damit indirekt auch auf das BGB) und die Abgabenordnung zurück.