Die bekanntesten Beispiele für Entgeltersatzleistungen sind Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld.
Wie der Name schon sagt, werden diese als Ersatz für ausfallendes Entgelt von den Krankenkassen, der Agentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung gezahlt.
Einkommensteuerlich ist zu beachten, dass diese Beträge steuerfrei sind, über den Progressionsvorbehalt aber zu einem höheren Steuersatz für das übrige Einkommen führen.