Entgeltersatzleistungen

Die bekanntesten Beispiele für Entgeltersatzleistungen sind Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld.

Wie der Name schon sagt, werden diese als Ersatz für ausfallendes Entgelt von den Krankenkassen, der Agentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung gezahlt.

Einkommensteuerlich ist zu beachten, dass diese Beträge steuerfrei sind, über den Progressionsvorbehalt aber zu einem höheren Steuersatz für das übrige Einkommen führen.

Artikel teilen

Weitere Artikel aus dem Steuerlexikon

Zufluss-Abfluss-Prinzip

Grundsätzlich gilt für Privatpersonen und (Klein-)Unternehmer, das so genannte Zufluss-Abfluss-Prinzip. Es besagt, dass Einnahmen erst dann besteuert werden, sobald sie tatsächlich zugeflossen sind und Werbungskosten

Fristen

Im Rahmen der für alle Steuerarten geltenden Vorschriften enthält die Abgabenordnung als Grundlagengesetz des deutschen Steuerrechts auch Regelungen zu Fristen und deren Ermittlung. Unter Fristen