Während das Leistungsfähigkeitsprinzip darauf abzielt steuerpflichtige Personen mit höherem Einkommen stärker zu belasten, als einkommensschwächere Personen, sichert der so genannte Grundfreibetrag das existentielle Minimum, also das zum Leben mindestens erforderliche Einkommen ab, indem erst ab einem bestimmten Einkommen überhaupt Einkommensteuer erhoben wird.
Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst, um beispielsweise die Inflation auszugleichen und liegt 2021 bei 9.744 €. Für 2022 erfolgt eine Erhöhung auf 9.984 €.