Leistungsfähigkeitsprinzip

Eines der grundlegendsten Prinzipien im deutschen Steuerrecht ist das Leistungsfähigkeitsprinzip. Es besagt, dass steuerpflichtige Personen mit einem höheren Einkommen auch eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzen und daher höhere Steuerlasten tragen können, als Personen mit geringerem Einkommen.
Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist damit die Grundlage für eine prozentuale Berechnung der Steuerlast und darüber hinaus auch für den progressiven Einkommensteuertarif.

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