Schadensersatz

Verursacht jemand einen Schaden, muss dieser durch einen Schadensersatz wieder ausgeglichen werden, unabhängig davon, ob der entstandene Schaden absichtlich oder unabsichtlich verursacht wurde.

Unter Schaden versteht man dabei jeden materiellen oder nicht materiellen Nachteil, den eine Person oder eine Sache durch ein Schadensereignis erleidet. Es ist auch möglich, dass aufgrund desselben Schadensereignisses verschiedene Schadensarten entstehen.

Der Schadensersatz dient dazu, einen entstandenen Wertverlust wieder gut zu machen bzw. zumindest auszugleichen. Eine Schadensersatzleistung stellt kein Entgelt für eine Leistung dar und beruht in der Regel auf einer vertraglichen bzw. gesetzlichen Schadensersatzpflicht.

Der gesetzliche Schadensersatz ist im § 249 BGB verankert. Darüber hinaus findet man aber auch Regelungen im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheber- und Wettbewerbsrecht. Grundsätzlich sieht der gesetzliche Schadensersatz immer vor, dass der Schadenverursacher den Zustand wiederherzustellen hat, der ohne Schadensereignis vorliegen würde.

Aus steuerlicher Sicht wird zwischen echtem und unechtem Schadenersatz unterschieden.

Wird Schadensersatz zur Beseitigung des Schadens durch den Geschädigten selbst ohne Auftrag des Schädigers, durch einen beauftragten Dritten oder durch den Schädiger selbst beseitigt, spricht man von echtem Schadenersatz, da die Schadensbeseitigung im Vordergrund steht und kein Leistungsaustausch vorhanden ist.

Beseitigt der Geschädigte den Schaden mit Auftrag des Schädigers selbst, liegt aufgrund der Beauftragung ein Leistungsaustausch und damit ein unechter Schadenersatz vor. Dieser führt beispielsweise dazu, dass auf die vom Geschädigten erbrachte Leistung Umsatzsteuer anfällt.

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