Spenden

Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen, kulturellen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck. Spendenempfänger können gemeinnützige Vereine, Stiftungen, politische Parteien, Hilfsorganisationen oder Religionsgemeinschaften sein.

Damit Spenden steuerlich absetzbar sind, müssen sie an eine steuerbegünstigte Organisation geleistet werden. Spenden sind als Sonderausgaben bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzugsfähig, sofern sie nachgewiesen werden können.

Seit 2018 müssen diese Nachweise nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht, sondern lediglich auf Anfrage des Finanzamtes vorgelegt werden.

Bei Beträgen bis 300,00 € reicht ein vereinfachter Spendennachweis, z.B. in Form einer Quittung oder einem Kontoauszug aus.

Bei höheren Spendenbeträgen kann der Nachweis nur durch eine von der steuerbegünstigen Organisation ausgestellten Spendenbescheinigung erbracht werden, die aber in der Regel automatisch erstellt und an den Spender verschickt werden.

Bei Erhalt einer solchen Spendenbescheinigung sollte daher unbedingt darauf geachtet werden, dass die bescheinigten Daten, also Höhe und Art der Zuwendung, das Spendendatum und der Spender korrekt erfasst sind, um den steuerlichen Abzug nicht zu gefährden.

Artikel teilen

Weitere Artikel aus dem Steuerlexikon

Zufluss-Abfluss-Prinzip

Grundsätzlich gilt für Privatpersonen und (Klein-)Unternehmer, das so genannte Zufluss-Abfluss-Prinzip. Es besagt, dass Einnahmen erst dann besteuert werden, sobald sie tatsächlich zugeflossen sind und Werbungskosten

Fristen

Im Rahmen der für alle Steuerarten geltenden Vorschriften enthält die Abgabenordnung als Grundlagengesetz des deutschen Steuerrechts auch Regelungen zu Fristen und deren Ermittlung. Unter Fristen