Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer wurde zum 01.01.2009 für die Besteuerung von Kapitaleinkünften eingeführt. Sie ersetzt das bisherige Verfahren, in dem Steuerpflichtige ihre Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angeben
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Die Abgeltungsteuer wurde zum 01.01.2009 für die Besteuerung von Kapitaleinkünften eingeführt. Sie ersetzt das bisherige Verfahren, in dem Steuerpflichtige ihre Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angeben
Die Einkommensteuer besteuert natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (persönliche Steuerpflicht), die im Rahmen der gesetzlich definierten Einkunftsarten Einkünfte erzielen (sachliche Steuerpflicht).
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